Hinweisgeberschutz

Sie haben einen Hinweis auf mögliches Fehlverhalten? Nutzen Sie unseren sicheren Meldekanal, um Informationen geschützt und auf Wunsch anonym zu übermitteln.

Integrität und Vertrauen sind auch bei der C. Miesen GmbH & Co. KG von größter Bedeutung.
Um diesen Grundsätzen treu zu bleiben, bekämpfen wir aktiv jede Form von Wirtschaftskriminalität wie Korruption, Steuerhinterziehung, Betrug und den Verrat von Geschäftsgeheimnissen sowie jegliche Arten von Gesetzesverstößen.

Wir sind bestrebt, alle Risiken zu vermeiden, die unsere Integrität gefährden könnten und die unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, oder unseren Geschäftspartnern und Kundinnen und Kunden Schaden zufügen könnten.

Um mögliche Gesetzesverstöße aufdecken zu können, sind wir auf die Mitarbeit unserer Angestellten angewiesen. Daher fordern wir Sie auf, unsere neu eingerichtete Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz über verdächtige Vorfälle zu informieren.

Es ist immer vorteilhafter, mögliche Verstöße zunächst intern zu prüfen und zu bereinigen, bevor externe Behörden eingeschaltet werden. Dies entspricht auch den Anforderungen des in Deutschland verpflichtenden Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Zur Sicherstellung von Vertraulichkeit und auf Wunsch Anonymität bei der Meldung von Verstößen, hat die C. Miesen GmbH & Co. KG ein Hinweisgebersystem (anonymisierter Meldekanal) eingerichtet.

Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben, werden von der C. Miesen GmbH & Co. KG geschützt und erfahren keine Benachteiligungen. Es ist jedoch unzulässig, die Meldestelle zur Abgabe von wissentlich falschen oder verleumderischen Informationen zu nutzen.

Die Mitarbeiter der Meldestelle unterliegen der Schweigepflicht sowie den Vorgaben zur Vertraulichkeit gemäß § 8 des Hinweisgeberschutzgesetzes. Hinweisgebende Personen können auf Wunsch anonym bleiben. Informationen zur Identität der hinweisgebenden Personen werden nur dann weitergeleitet, wenn dies für notwendige Folgemaßnahmen erforderlich ist und die betreffende Person hierzu ausdrücklich eingewilligt hat.

Nur in gesetzlichen Ausnahmefällen, wie in § 9 HinSchG festgelegt, dürfen im Rahmen von Strafverfahren, auf Anforderung der Strafverfolgungsbehörden, durch Anordnungen in einem auf die Meldung folgenden Verwaltungsverfahren oder durch eine gerichtliche Entscheidung, Informationen über die Identität einer hinweisgebenden Person an zuständige staatliche Stellen weitergegeben werden.


Wenn Sie Gebrauch unserer Hinweisgeberstelle machen möchten, stehen Ihnen folgende Meldekanäle zur Verfügung:

Online-Meldeformular: c-miesen.hinweisgeberschutzsystem.de
Hotline: 0228 / 54 00 9-51
Postalische Meldung: C. Miesen GmbH & Co. KG, Südstraße 119, D-53175 Bonn

Persönliches Treffen in den Räumen der C. Miesen GmbH & Co. KG:
Telefonische Vereinbarung unter: 0228 / 54 00 9-51

Ihre
C. Miesen GmbH & Co. KG

Online-Meldeformular: Hinweise vertraulich melden

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